Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma eco term
1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und jedes mit ihr abgeschlossenen Kaufvertrages, sie gelten somit als Rahmenvereinbarung auch für alle weitere Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2. Vertrag
Ein Kaufvertrag erlangt für dann Rechtsverbindlichkeit, wenn diese die Bestellung oder den an sie gerichteten Auftrag schriftlich bestätigt. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Firma eco term. Wenn bei Vertragserfüllung die Ausführung zusätzlicher Arbeiten als notwendig erachtet wird, so kann der Umfang der Arbeiten ohne Rückfrage beim Besteller bis zu 15% überschritten werden.
3. Preise
Alle Preise sind Nettopreise ab Lieferwerk, ohne Verpackung und ohne Nachlass. Sie sind ferner nur Richtpreise und gelten vorbehaltlich Preiserhöhungen durch das Lieferwerk, auf Basis der Veränderung von Lohn- und Materialkosten.
4. Zahlungsbedingungen
Wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, sind alle verrechneten Lieferungen und Leistungen ohne Abzug per Banküberweisung zu zahlen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers (Auftraggebers), ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber im Falle der Einmahnungen einer offenen Forderung durch die Fa. eco term pro erfolgte Mahnung einen Betrag von € 10,- zuzüglich zu den auf den Rechnungsbetrag anfallenden Verzugszinsen und Kosten zu bezahlen.
5. Terminverlust
Dieser tritt ein, wenn der Käufer und damit Auftraggeber mit einer vertragsgegenständlichen Zahlung mehr als zwei Wochen in Verzug gerät. Der Terminverlust berechtigt Fa. eco term den gesamten restlichen Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig stellen.
6. Lieferung
Die Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fix-Termin vereinbart wird, stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Inkrafttreten des Auftrages, jedoch niemals vor Leistung der vereinbarten Anzahlung oder Hergabe der vereinbarten Zahlungsmittel.
Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse entbinden diese von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen und haben Verzicht des Käufers auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche in diesem Zusammenhang zur Folge. Die Fa. eco term ist berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen. Im Falle einer vereinbarten Änderung des Auftrages ist die Fa. eco term berechtigt, den Liefertermin neu festzulegen. Für unverschuldete Lieferverzögerungen haftet der Verkäufer nicht. Für einen solchen Fall verzichtet der Käufer auf das Recht, vom Kauf zurückzutreten und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
7. Leistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Tätigkeiten zu unterstützen. Der Auftraggeber schafft unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Sphäre, die zur Erstellung des Werkes erforderlich sind, insbesondere stellt er unentgeltlich Wasser und Strom zur Verfügung.
8. Versand
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung. Eine Versicherung der Lieferung erfolgt nur auf besondere Vereinbarung zu Lasten des Käufers.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Fa. eco term. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen sofort – abgesehen von Notfällen – in durch die Techniker der Fa. eco term oder durch einer Werkstätte des Lieferwerkes ausführen zu lassen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht gleichzeitig den Rücktritt vom Vertrag. Firma eco term ist berechtigt, den Kaufgegenstand freihändig unter Anrechnung auf die Kaufpreisforderung zu veräußern.
10. Gewährleistung und Schadenersatz
Die Kaufgegenstände sind vom Käufer sofort bei Übernahme mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken. Falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung feststellbarer Mangel binnen einer Woche ab Übernahme schriftlich detailliert gerügt werden. In Abänderung der Bestimmung des § 933 ABGB sind Gewährleistungsansprüche innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe des Kaufgegenstandes gerichtlich geltend zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm übergebenen Anwendungshinweise, insbesondere Wartungsvorschriften und Bedienungshinweise des Herstellers zu beachten und bei Zweifelsfragen eine Stellungnahme der Fa. Eco term einzuholen. Für Mängel oder Schäden, die auf Nichtbeachtung dieser Hinweise, Nichteinholung einer Stellungnahme der oder eigenmächtige Veränderung des Kaufgegenstandes zurückzuführen sind, haftet die Fa. eco term nicht. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör. Für gebrauchte Geräte wird, wenn im Kaufvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, keine Gewähr geleistet. Gebrauchte Geräte gelten wie besichtigt übernommen und gekauft.
11. Garantien
Auf Produkte der Firma eco term wird Garantie von 10 Jahren nach Einbau und Inbetriebnahme gewährt.
Fa. eco term ist während der Garantiefrist zur Verbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl im Sinne der Bestimmungen des Paragraphen 9 verpflichtet, soweit nicht durch die Vereinbarung besonderer Garantiebedingungen des Herstellers, eine abweichende Regelung bestimmt ist. Ein Anspruch auf eine Garantie ist in jedem Fall dann ausgeschlossen, wenn der Kunde, nicht von der Fa. eco term stammende Netzteile oder sonstige Teile verwendet hat.
12. Produkthaftung
Der Käufer übernimmt die Verpflichtung, allen Personen, denen er den Gebrauch des Produktes ermöglicht oder an die er das Produkt weiterverkauft, vollständig über die ihm zur Kenntnis gebrachten Bedienungsanleitungen Sicherheitsvorschriften und Warnungen vor Betriebsgefahren zu informieren und eine solche Verpflichtung an Käufer zu übergeben.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz- oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGBs vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. Dasselbe gilt sinngemäß, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Vertragslücke ergibt, oder aber wenn eine Regelung infolge geänderte Verhältnisse sinnlos geworden oder als überholt anzusehen oder undurchführbar geworden ist. Wir weisen auf die Aufbewahrungsfrist der Rechnung von zwei Jahren hin (gilt nur für Privatkunden).
Gültig ab 01.02.2024